Insolvenz mit Restschuldbefreiung in England
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Die Gründung einer Limited in England

Tele Consulting Ltd - Insolvenz in England mit Restschuldbefreiung, Englische LimitedAuch ohne den Hintergrund einer Insolvenz können Sie über uns eine Limited in England gründen.

Bei den Gründungskosten muß zwischen den notwendigen Kosten und den möglicherweise zusätzlich benötigten Kosten unterschieden werden. Die nachfolgend genannten Kosten beziehen sich auf unser meistgebuchtes Angebot "Basis". In diesem Angebot ist alles enthalten, was Sie für den Start mit einer Limited in England und Deutschland benötigen. Es gibt keine versteckten Kosten.

Basispaket     EUR1,259,-

  • Vor-Ort-Beratung zur Beantwortung aller Ihrer Fragen
  • Prüfen des Firmennamens
  • Stellung eines Registered Office in London
  • Stellung eines Secretary und Übernahme des Secretary-Service
  • Übernahme des vom Auftraggeber genannten Geschäftsführers
  • Übernahme des vom Auftraggeber genannten Gesellschafters
  • Gründung bzw. Eintragung beim britischen Handelsregister

Nach Eintragung erhalten Sie folgende Dokumente in englisch und deutsch:

  • Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde)   
  • Memorandum und Articles of Association (Satzung der Ltd.)
  • Gründungsurkunde (beglaubigt durch Apostille und beglaubigte deutsche Übersetzung)
  • Combined Register (Register mit Angaben zu Directors, Secretary und Shareholder) 
  • Current-Appointment Report (Handelsregisterauszug)
  • First Minutes (Gründungsprotokoll) 
  • Aktie mit Angabe des Shareholders

Komfortpaket    (Preis auf Anfrage)

  • Basispaket inklusive
  • Beratung und Analyse der Situation
  • Express-Gründung innerhalb 24/48 Stunden
  • Handelsregistereintragung in Deutschland
  • Wohnsitzverlegung
  • Büroservice in London
  • Einrichten von englischen Rufnummern mit Rufweiterleitung
  • Eröffnung eines englischen Bankkontos mit Kreditkarte
  • Steuerberater/Auditor und Rechtsanwalt
  • Umsatzsteuer (VAT) Beantragung in England
  • Stellung von Treuhändern für Director und Shareholder

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die von uns angebotenen Positionen:

  • Auftragsgründung und Beratung inkl. Namensprüfung
  • Registered Office in London/Birmingham
  • Büroservice in London
  • Secretary inkl. Service (Verwaltungsdirektor)           
  • Director-Nominee (Geschäftsführer treuhänderisch)
  • Shareholder-Nominee (Gesellschafter treuhänderisch)
  • Bankkonto in England und Deutschland
  • Steuerberatung und Rechtsanwalt in UK
  • Englische Rufnummer, Internet
  • Erstellung der Anmeldeunterlagen für das deutsche Handelsregister
  • Gründungsurkunde & Handelsregisterauszug (Apostille und beglaubigte deutsche Übersetzung)
  • Versandkostenpauschale

Limited-Gründungen können Sie bei uns zu einem Pauschal-Preis buchen. In den Pauschal-Angeboten sind bereits die jeweils notwendigen Dienstleistungen enthalten.

Unsere unverbindliche Erstberatung vor Ort zu einem von Ihnen gewünschten Termin und Ort kostet EUR250 und wird angerechnet auf den Basispaketpreis.

Erläuterungen

Unterschied zur „GmbH-Lösung“
Eine alternative Lösung wäre die Gründung einer deutschen GmbH mit Treuhand-Gesellschafter (juristische Person). Der wesentliche Unterschied zur „Limited-Lösung“ ist das erforderliche Stammkapital in Höhe von EUR25.000 bei einer GmbH-Gründung. Die Übernahme einer bestehenden GmbH (Vorrats-GmbH) entbindet nicht von der Einzahlung des Stammkapitals.
Ergänzend kann eine natürliche Person, die sich im Insolvenzverfahren befindet, nach den deutschen Gesetzen nicht Geschäftsführer einer GmbH werden, wohl aber Direktor einer englischen Limited.
Gemäß EU-Niederlassungsrecht greift bei der Limited das Recht des Sitzstaates, also englisches Recht. In Rechtsfolge beträgt das Stammkapital der Limited nur 1 Englisches Pfund.

Registered Office
Das Registered Office ist der eingetragene Firmensitz der Limited-Company. Es muß sich in England oder Wales befinden. An diese Anschrift wird die gesamte behördliche Post, die Ihre Company betrifft, versandt. Das Registered Office darf kein Postfach sein.

Secretary
Der Secretary ist der Verwaltungsdirektor einer Limited-Company. Er ist in England gesetzlich vorgeschrieben. Aus unserer Erfahrung ist die Buchung des Secretary-Service für jeden deutschen Firmengründer Pflicht.

Director
Der Director ist der Geschäftsführer einer Limited-Company.

Shareholder
Der Shareholder ist der Gesellschafter einer Limited-Company.

Gründungsurkunde & Handelsregisterauszug - Apostille
Die beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde und des Handelsregisterauszuges (Apostille) wird in Deutschland immer dann benötigt, wenn Sie notarielle Beurkundungen vornehmen wollen. Dies könnte z.B. sein die Eintragung der englischen Limited in das deutsche Handelsregister, der Kauf oder die Übertragung einer Immobilie, einer GmbH, anderer Beteiligungen usw.


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copyright Tele Consulting Ltd - Koop-Partner von McAdvo.com - Das Freie Anwaltsportal updated 17 August 2010